Grow-Zubehör ist frei erhältlich, und Beleuchtung, Zelte und Belüftung dienen auch Kräutern, Gemüse und Zimmerpflanzen. Weil das Konsumcannabisgesetz (KCanG) seit dem 1. April 2024 den privaten Eigenanbau von Cannabis unter Bedingungen erlaubt, fasst diese Seite den Rechtsrahmen sachlich zusammen. Sie ist eine Information, keine Empfehlung und keine Anleitung.
Was diese Seite ist und was nicht
growlampe.info vergleicht Ausrüstung: Lampen, Zelte und Sets. Wir bewerben kein Cannabis. § 6 KCanG verbietet Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und Anbauvereinigungen (§ 6 KCanG). Diese Seite hält sich daran: keine Sortenempfehlungen, keine Anbau- oder Ertragstipps, keine Konsumbilder. Wir weisen lediglich auf die geltenden Grenzen hin.
Wer darf zu Hause anbauen?
Nach § 9 KCanG dürfen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht mehr als drei Cannabispflanzen gleichzeitig zum Eigenkonsum anbauen (§ 9 KCanG). Das Bundesgesundheitsministerium nennt in seinen FAQ zum Cannabisgesetz zusätzlich einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland seit mindestens sechs Monaten als Voraussetzung.
Cannabis aus dem privaten Eigenanbau darf nicht an Dritte weitergegeben werden (§ 9 KCanG).
Mengen- und Besitzgrenzen
Nach § 3 KCanG dürfen Erwachsene am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bis zu 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen, dazu die erlaubten lebenden Pflanzen. Unterwegs im öffentlichen Raum sind bis zu 25 Gramm erlaubt (§ 3 KCanG). Die Grenzen sind Höchstwerte, keine Zielwerte. Wer sie überschreitet, riskiert ein Verfahren, und wir geben keine Hinweise, wie man sie ausreizt.
Schutz von Kindern und Dritten
§ 10 KCanG verlangt, dass Cannabis und Vermehrungsmaterial am Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt durch geeignete Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen vor dem Zugriff durch Dritte, insbesondere Kinder und Jugendliche, geschützt werden (§ 10 KCanG). Die BMG-FAQ formuliert dasselbe als Pflicht zu geeigneten Sicherheitsvorkehrungen. Was „geeignet“ ist, sagt das Gesetz nicht im Detail; abschließbare Räume oder Behälter sind das naheliegende Beispiel. Bei Unsicherheit hilft Rechtsberatung.
Wo ist Anbau erlaubt?
Der Eigenanbau ist an den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gebunden (§ 9 KCanG). Andere Orte, etwa Gemeinschaftsanbau, laufen über die im Gesetz geregelten Anbauvereinigungen, die nicht Thema dieser Seite sind. Was der Mietvertrag erlaubt, regelt das KCanG nicht; das ist eine mietrechtliche Frage.
Was das für den Kauf von Zubehör bedeutet
Lampen, Zelte und Lüfter sind Haushalts- und Gartenprodukte. Das Gesetz regelt den Umgang mit Cannabis, nicht den Kauf von Zubehör. Unsere Vergleiche gelten für alle Pflanzen. Wie wir sie erstellen, erklärt Methodik.
Quellen
- Gesetze im Internet: § 3 KCanG, § 6 KCanG, § 9 KCanG, § 10 KCanG
- Bundesgesundheitsministerium: FAQ Cannabisgesetz
Häufige Fragen
Wie viele Pflanzen sind erlaubt?
Nach § 9 KCanG bis zu drei gleichzeitig pro volljähriger Person am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt.
Darf ich Eigenanbau weitergeben?
Nein. § 9 KCanG untersagt die Weitergabe an Dritte.
Muss ich Kinder schützen?
Ja. § 10 KCanG verlangt geeignete Maßnahmen gegen den Zugriff Dritter, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.
Bewirbt growlampe.info Cannabis?
Nein. § 6 KCanG verbietet das. Wir vergleichen Zubehör und geben keine Anbautipps für Cannabis.
Ist diese Seite Rechtsberatung?
Nein. Sie ist eine Übersicht mit Quellen, geprüft am 29. September 2026. Für deinen Fall frag eine Anwältin oder einen Anwalt.